Lizenzierung von Verpackungen

Gesetzliche Pflichten für Hersteller und Vertreiber verpackter Waren

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt die Sammlung und Entsorgung von Verkaufsverpackungen und deren Finanzierung. Dafür stehen diejenigen in der Pflicht, die die Verpackungen erstmals in den Verkehr bringen. Das Verpackungsgesetz hat zum 1. Januar 2019 die Verpackungsverordnung (VerpackV), die seit 1991 in Kraft war, abgelöst.

Bitte beachten Sie

Zum 1. Juli 2022 ist eine Änderung des Verpackungsgesetzes in Kraft getreten, die vor allem die Registrierungspflicht betrifft. Dieser Pflicht müssen nun alle, die Verpackungen in Verkehr bringen, nachkommen.

Doch was bedeutet das für Sie und sind Sie davon betroffen?

  • Sie haben einen Vertrag mit einem der dualen Systeme abgeschlossen, an das Sie Versorgungsgebühren entrichten. Zusätzlich sind Sie im Register LUCID registriert, an das Sie Ihre Verpackungsmengen melden?
In diesem Fall ändert sich für Sie nichts!
  • Sie sind bisher nicht im Register LUCID registriert, da Sie Serviceverpackungen wie Menüschalen, Menüboxen, Heißgetränkebecher, Tüten, etc. nutzen und Ihren Lieferanten beauftragt haben, die Entsorgungsgebühren abzuführen?
Die bisherige Ausnahmeregelung, dass Sie in diesem Fall von der Registrierungspflicht befreit sind, gilt ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr!
Sie müssen sich bis zum Stichtag somit bei LUCID registrieren. Die gute Nachricht: Eine Registrierung reicht aus. Sie können weiterhin Ihre Verpackungen vorbeteiligt (= bereits entpflichtet) bei uns beziehen. 

    Verpackungen lizenzieren – unser Service für Sie

    Seit Einführung der Verpackungsverordnung bieten wir Ihnen den Service, dass Sie Ihre Serviceverpackungen über uns lizenzieren lassen können. Dabei weisen wir dieses Entgelt als gesonderten Posten auf Ihrer Rechnung aus und führen die entsprechende Gebühr für Sie an ein duales Entsorgungssystem ab. So haben Sie stets den Nachweis, dass Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind.

    Mit dem Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes am 1. Januar 2019 sind wir auch im Register LUCID registriert und melden entsprechend die Mengen an Verpackungen, die wir lizenzieren.

    Nutzen Sie unseren Service müssen Sie daher keinen Vertrag mit einem dualen System abschließen. Bisher mussten Sie auch nicht im Register eingetragen sein. Dies wird jedoch ab dem 1. Juli aufgrund einer Gesetzesänderung der Fall. Eine Anmeldung im Register reicht dabei aus, Sie müssen nicht Ihre Verpackungsmengen an das Register melden.

    Ihre Vorteile im Überblick

    • Zeitersparnis: Sie haben keinen Aufwand bei der Abwicklung und zahlen die Entsorgungsgebühr gleich beim Erwerb der Verpackungen. 
    • Keine Vertragsbindung: Sie müssen keinen Vertrag mit langen Laufzeiten mit einem dualen System abschließen.
    • Transparenz: Auf Ihrer Rechnung weisen wir die Lizenzgebühr gesondert aus.
    • Sicherheit: Dank des Nachweises auf Ihrer Rechnung über die ordnungsgemäße Lizenzierung handeln Sie stets gesetzeskonform.